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Arbeitszeiterfassung in der Gastronomie 2026: Was wirklich Pflicht ist

Seit dem BAG-Beschluss von 2022 gilt: Die gesamte Arbeitszeit muss erfasst werden — ohne Ausnahme für kleine Betriebe. In der Gastronomie kommt die MiLoG-Dokumentationspflicht hinzu: Beginn, Ende und Dauer täglich, bis zum siebten Tag notiert, zwei Jahre aufbewahrt. Die große ArbZG-Novelle ist 2026 gescheitert.

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